veröffentlicht am 15.01.2025
Die BEG-Heizungsförderung läuft 2025 zunächst unverändert weiter. Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung darf das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Fördersätze und Bedingungen vorerst nicht ändern.
Allerdings stehen nur 45 % der ursprünglich geplanten Mittel zur Verfügung. Durch die angekündigten Änderungen am Heizungsgesetz nach den Bundestagswahlen ist mittelfristig mit Anpassungen der Förderhöhe und -bedingungen zu rechnen.
Aktuell kann der mögliche Fördersatz je nach Situation bis zu 70% der Kosten beantragen. Nach der Regierungsbildung ist nach derzeitigen Parteiaussagen damit zu rechnen, dass diese Werte deutlich abgesenkt werden!
Interessenten sollten deshalb schnell handeln und ihre Anträge einreichen, solange die aktuelle Förderhöhe gilt.