veröffentlicht am 19.11.2025
Umsetzung der Mitteilungsverordnung – Infopost der KfW
In den kommenden Wochen erhalten geförderte Anlagenbetreiber, die im Jahr 2024 einen KfW-Zuschuss erhalten haben, einen Infobrief der KfW. Die KfW ist gesetzlich verpflichtet, bestimmte Daten zu den ausgezahlten Zuschüssen an die Finanzbehörden zu übermitteln. Hierfür wird die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-IdNr.) der Zuschussnehmenden benötigt.
Was bedeutet das für mich?
Die KfW bittet die Zuschussnehmenden, ihre Steuer-IdNr. über eine sichere Online-Erfassungsseite zu übermitteln. Der Zugang erfolgt unkompliziert über den QR-Code oder Web-Adresse, die im Infobrief enthalten sind. Die Übermittlung der Daten muss bis zu dem im Brief genannten Stichtag erfolgen.
Warum erfolgt diese Abfrage:
Antworten auf die häufigsten Fragen zur Mitteilungsverordnung finden Sie auf der Website http://www.kfw.de/mitteilungsverordnung.
Ausblick:
Im ersten Quartal des kommenden Jahres erhalten auch diejenigen Personen einen Brief, die im Jahr 2025 einen Zuschuss der KfW erhalten haben. Für Zuschussauszahlungen ab 2026 erfolgt die Abfrage der steuerlichen Informationen bei der regulären digitalen Nachweiseinreichung im Kundenportal "Meine KfW".