CO2 Kostenaufteilung für Mieter und Vermieter

Schäfer Installationen, Förderberatung, Solarthermie, Blockheizkraftwerk

veröffentlicht am 02.02..2024

Seit dem 1.1.2023 teilen sich Mieter und Vermieter die Kosten der CO2-Abgabe.

Dieses gilt für alle Heizungsanlagen, die mit Erdgas, Heizöl, Flüssiggas oder Kohle betrieben werden.

Dazu hat das BMWK einen Leitfaden sowie ein einfaches Berechnungstool zur Verfügung gestellt.

Grob gesagt: Guter Gebäudedämmstandard und effiziente Heizung übernimmt der Mieter bis zu 100 % der Kosten, bei alter oder ineffizienter Heizung und schlechtem Dämmstandard der Vermieter bis zu 95% die Kosten der CO2-Kosten.

Wir hatten hier bereits vor einem Jahr darüber informiert:

Hier geht es zum Berechnungstool

Hier geht es zum Leitfaden zur Berechnung der Aufteilung