veröffentlicht am 02.02..2024
Seit dem 1.1.2023 teilen sich Mieter und Vermieter die Kosten der CO2-Abgabe.
Dieses gilt für alle Heizungsanlagen, die mit Erdgas, Heizöl, Flüssiggas oder Kohle betrieben werden.
Dazu hat das BMWK einen Leitfaden sowie ein einfaches Berechnungstool zur Verfügung gestellt.
Grob gesagt: Guter Gebäudedämmstandard und effiziente Heizung übernimmt der Mieter bis zu 100 % der Kosten, bei alter oder ineffizienter Heizung und schlechtem Dämmstandard der Vermieter bis zu 95% die Kosten der CO2-Kosten.
Wir hatten hier bereits vor einem Jahr darüber informiert: