veröffentlicht am 12.01.2023
Die Heizkosten meines Mieters sind mir egal....
deshalb bezahle ich ihm ja auch ein Teil davon !
Bisher zahlen Mieter die CO2-Abgabe für das Heizen mit Erdgas und Öl allein- ab Januar 2023 müssen sich Vermieter beteiligen. Denn seit dem 1. Januar 2021 wird auf Grundlage des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) eine CO2-Abgabe auf Öl und Erdgas erhoben. Wer mit Öl oder Gas heizt, muss seit dem eine zusätzliche Abgabe zahlen, die helfen soll, den CO2-Ausstoß in Gebäuden zu senken.
Da der Mieter kaum Einfluss auch die Art der Heizung und den Gebäudedämm-Standard hat, erfolgt die Kostenaufteilung anhand eines 10-Stufen-Modells, bei dem Maßstab die energetische Qualität eines Gebäudes ist: Je niedriger die CO2-Emissionen pro Quadratmeter Wohnfläche des Gebäudes sind, desto niedriger ist der Anteil des Vermieters an den CO2-Kosten.
Die Höhe der neuen Beteiligung durch den Vermieter, die auch bei Fernwärme greift, ist also abhängig vom Verbrauch des Mieters und dem verwendeten Brennstoff.