Was ist die EnSimiMaV

Heizungsthermostat einstellen
Bild: ZVSHK
Zähler ablesen
Bild: ZVSHK
Monteur überprüft Heizung
Bild: ZVSHK

veröffentlicht am 15.10.2022

Heizungsprüfung für Gasheizungen ist nun Pflicht

Unternehmen und Privathaushalten in Deutschland wird aufgrund des weltpolitischen Geschehens geraten, im kommenden Winter kurzfristig Heizenergie zu sparen.

Dazu wurde eine neue Verordnung erlassen:

Die wichtigsten Fragen und Antworten:

- Was wurde von wem beschlossen?
Die "Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV)" wurde von Bundestag und Bundesrat beschlossen. Sie ist am 1. Oktober 2022 in Kraft getreten und gilt bis zum 30. September 2024. In diesem Zeitraum ist eine Heizungsprüfung für alle  Eigentümer und Eigentümerinnen von Gebäuden mit Gasheizungen Pflicht. Sofern die Prüfung Optimierungsbedarf feststellt, ist die Optimierung der Heizung bis zum 15. September 2024 durchzuführen. Das Bundeswirtschaftsministerium rät zu einer Kopplung der Prüfung an ohnehin stattfindende Wartungstermine.

- Was ist Ziel der Verordnung und was wird geprüft?
Alle Heizsysteme sollen auf grundlegende Einstellungsmängel sowie auf die Notwendigkeit
weiterführender Maßnahmen überprüft werden. Es wird geprüft, ob die einstellbaren technischen Parameter für den Betrieb der Anlage hinsichtlich der Energieeffizienz optimiert sind, ob die Heizung hydraulisch abgeglichen werden sollte, ob effiziente Heizungspumpen eingesetzt und inwieweit  Dämmmaßnahmen von Rohrleitungen und Armaturen durchgeführt werden sollten.

- Wer muss die Prüfung vornehmen?
Sie ist von einer fachkundigen Person durchzuführen. Dazu zählen Installateure, Heizungs-, Ofen- und
Luftheizungsbauer sowie speziell ausgebildete Energieberater.

- Wer ist von der Prüfung befreit?
Die Verpflichtung entfällt, wenn innerhalb der vergangenen zwei Jahre vor dem 1. Oktober 2022 eine vergleichbare Prüfung durchgeführt und kein weiterer Optimierungsbedarf festgestellt worden ist.

- Gibt es noch weitreichendere Verpflichtungen?
Ja, Gasheizungen in größeren Gebäuden müssen zudem hydraulisch abgeglichen und technisch veraltete, ineffiziente Heizungspumpen ausgetauscht werden.

 

Zur Wahrheit gehört allerdings auch, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine Kontrolle vorgesehen ist, ob diese Überprüfung stattgefunden hat.

Allerdings zeigt unsere alltägliche Praxis, dass gerade ältere Anlagen oftmals unnötig Energie verschwenden, weil zum Beispiel Fühler defekt sind, ältere Regelungen dieses aber noch nicht anzeigen, dafür der Kessel aber dauerhaft auf zum Beispiel 70°C betrieben wird.