veröffentlicht am 13.11.2020
Nach gesetzlichen Vorgaben ist jeder Anlagenbetrieber verpflichtet, einmal jährlich seine Feuerungsanlage von einem Fachmann überprüfen zu lassen. Dieses wird nicht immer von jedem Anlagenbetreiber so durchgeführt, stellenweise sind auch Herstelleranagen zu Wartungsintervallen widersprüchlich.
Um einen weitestgehend störungsfreien Betrieb zu realisieren empfehlen wir unseren Kunden folgende Wartungs-Grundsätze:
- Ölkessel jährlich ( mit Solar/Pellets kombiniert bei niedrigen Verbräuchen spätestens nach 2 Jahren oder 2.500 Ltr. Durchsatz)
- Gas spätestens nach 2 Jahren
- Pelletskessel jährlich (ggf. auch kürzer je nach Durchsatz und Herstellervorgabe)
- Während des Gewährleistungszeitraume jährlich (Herstellervorgabe & BGB/VOB)
Bei unseren Wartungskunden fahren wir kalte Heizungsanlagen in der Zeit vom 1.10 - 30.4. außerhalb der Arbeitszeiten bis 19:00 Uhr und Samstags/Sonntags 8:00 - 19:00 Uhr an.
Nach 19:00 Uhr können keine Anlagen mehr angefahren werden, weil es in der Regel sonst zur Überschreitung der maximal gesetzlich zulässigen Arbeitzeiten kommen kann.
Auch bieten mittlerweile die meisten Hersteller außerhalb den oben angegeben Zeiten nur noch eingeschränkten Support.
Wasseraustritt wird ebenfalls durch zudrehen/abstellen der Wasserzufuhr, ggf. provisorischem abdichten geholfen.
Bei Lebensgefahr und drohenden Personenschäden oder größeren materiellen Schäden versuchen wir auch außerhalb dieser Zeiten im Rahmen unserer Möglichkeiten zu helfen.
Nach Ablauf des Wartungszeitraumes (s.o.) oder bei nicht von uns gewarteten Anlagen helfen wir ihnen gerne:
- wenn der nächste freier Termin ist
- Gegebenenfalls auch erst dann am nächsten Tag
- es werden deswegen keine Kundentermine verschoben/abgesagt
- die Notdienstpauschale wird verdoppelt.