Überprüfung von Abwasserleitungen in NRW

Recht, BHKW, Blockheizkraftwerk, Dachs, Holzpellets, Solar, Solarheizung, Solarthermie

veröffentlicht am 22.10.2020

Ein heiß diskutiertes Thema war im Jahr 2015 die Überprüfungspflicht von privaten Abwasserleitungen in NRW. Nach langem Hin- und Her in Presse und vor Gericht lenkte die Politik damals ein.

Jedoch war das Thema "nicht vom Tisch" - sondern die Politik verlängerte den Zeitraum einfach auf 2025. Mittlerweile hat sich aber auch über das Wasserhaushaltsgesetz der Bund dem Thema verschrieben. Jedoch haben sich einige Änderungen ergeben.

Momentan besteht in NRW in folgenden Fällen eine Prüfpflicht:

  • 1 . Nach der Errichtung oder nach wesentlicher Änderung an der Entwässerungsanlage:   Prüfflicht grundsätzlich beim Neubau oder bei wesentlichen Änderungen des Bestandes  > 50 % gemäß DIN EN 1610 
  • 2. Bei häuslichem Abwasser und Häusern in Wasserschutzgebieten, die vor 1965 errichtet wurden: Prüffrist bis zum 31. Dezember 2020.
  • 3. Bei gewerblichem Abwasser und der Errichtung der Anlage vor 1990:   Neue, verlängerte Prüffrist bis zum 31. Dezember 2020.
  • 4. Alle weiteren Anlagen für gewerbliches Abwasser in Wasserschutzgebieten: Prüffrist bis zum 31.  Dezember 2020.
  • 5. In Fälle, in denen ein begründeter Verdacht des Grundstückseigentümers vorliegt: (siehe www.recht.nrw.de ), (§ 8, Absatz 3).

 

Diese Aufzählung und Angaben sind ohne Gewähr !

 

Weiterhin sollte aber jeder Hausbesitzer/Anlagenbetreiber beachten, das undichte oder falsch angeschlossene Abwasserleitungen sich nicht nur in die Umwelt/den Untergrund auswirken, sondern auch "zurückschlagen" können. So droht bei Starkregenereignissen eine Überflutungsgefahr für Ihren Keller/Gebäude. Auch können sich durch ständigen Grundwassereinfluss weitere statische Probleme wie Unterspülungen ergeben.

 

Daher empfiehlt es sich auch in Zukunft auf einen dichten Abfluß zu achten.