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DACHS - Besitzer holen Steuer zurück



Liebe DACHS Besitzer,
es ist Zeit, dass Sie sich die Mineralöl-Steuer für 2015 wieder holen. Senertec hat nun auch ein aktualisiertes Abrechnungstool freigegeben. Bis Ende 2016 muss eingereicht werden , denken Sie daran, dass Sie in Kopie Rechnungen der Brennstofflieferungen beilegen.

Hier können Sich das Antragsformular herunterladen: (Sonst auf der Senertecseite suchen )
   
Wie im Vorjahr handelt es sich um eine Java Applikation und ist deutlich einfacher in der Anwendung geworden ist. Wenn Sie Ihre Daten im vergangenen Jahr abgespeichert haben (eine Datei mit Endung *.shza), benötigen Sie nur noch die Betriebsstunden vom 31.12.2015 eingeben und ausdrucken.

Die Seite Zusammenfassung wieder für das nächste Jahr aufheben, besser eine Kopie des Antrages behalten.

Denken Sie daran, Kopien der Gas, bzw. Heizölrechnungen für den Berechnungszeitraum 2015 beim Zollamt bei zulegen.

Weiterhin möchte ich darauf hinweisen, dass 10 Jahre nach Inbetriebnahme (Das Tagesdatum zählt) der KWK-Bonus-Zuschlag ( das sind die 5,11 ct/kWh) entfällt. Normalerweise werden Sie durch den Netzbetreiber (meistens WWN) schriftlich darauf hin gewiesen.
Da dieses häufig sehr verspätet geschieht, schreiben Sie sich sicherheitshalber zu dem Stichtag alle Zählerstände auf oder fotografieren Sie den Zählerstand ab.

Die Verpflicht des Netzbetreibers den Strom abzunehmen  und die Vergütung des eingespeisten Stromes nach EEx ändert sich dadurch nicht!
Lediglich die Mineralölsteuererstattung wird um ca. 10 % geringer.

Leider ist der Börsenpreis in den letzten Jahren deutlich gefallen. Wer viel einspeist, für den lohnt sich vielleicht diese Variante oder die Nachrüstung eines DachsLog-Heizstabes.

Durch die Änderungen im EEG 2014 sind auch die Dachsbetreiber betroffen - wir hatten in den Vorjahren berichtet.
Das Thema ist sehr komplex, auch bei den Stromversorgern herrscht Unsicherheit und es gibt Auslegungsschwierigkeiten. Weitere Info´s dazu auch hier: http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/ErneuerbareEnergien/Datenerhebung_EEG/Datenerhebung_EEG-node.html
Unter dem Punkt Eigenversorgung gibt es einen Leitfaden zur Eigenversorgung.

Grobe Eckpunkte:
Nicht betroffen sind Anlagenbetreiber mit Inbetriebnahme vor 1.8.2014 und bei einem Eigenverbrauch unter 10.000 kWh / Jahr liegen und kein Stromverkauf an Dritte (z.B. Mieter) durchführen. Diese sind auch wahrscheinlich nicht vom Netzbetreiber angeschrieben worden und müssen auch nichts weiter unternehmen..

Auch wenn Sie keine Aufforderung vom Netzbetreiber bekommen haben aber Abgabepflichtig sind, müssen Sie melden - nähere Informationen im o.g. Leitfaden.
Wichtig ist, das der 28.2.2016 der letzte Tag für die (erstmalige) Meldung der Strommengen  für die Jahre 2014/2015 ist.
Ich weise darauf hin, das ich keine Auskünfte und Beratung zu diesem Thema leisten kann, der Hersteller weist meines wissen nicht einmal auf die Thematik hin!

Eine Alternative dazu kann auch www.localpool.de sein, hier werden Ihnen die Meldepflichten abgenommen.

Dann möchte ich noch auf den erfolgreichen Betrieb des Varta Engion Batteriespeichers hinweisen, den wir im Einsatz haben. Wir konnten damit einen sprunghaften Anstieg des Eigenversorgungsgrades auf nahezu 90 % ganzjährig darstellen (PV-unterstützt).
Der Preisvorteil liegt bei ca. 20-22 Ct/kWh je zusätzlich selbstgenutzer kWh Strom. Bei Fragen dürfen Sie gerne anrufen und nach kurzer Terminvereinbarung auch bei uns am "Objekt" oder auch bei Ihnen zu Hause beraten lassen.


Mit sonnigen Grüßen

Thorsten Schäfer